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Gilt für Basel-StadtIn Bearbeitung · massgebend ist die offizielle Stelle

Konkrete Situation

Deutsch lernen: Angebote für mein Kind

Ihr Kind spricht wenig Deutsch? In Basel-Stadt wird es kostenlos gefördert: vor dem Kindergarten und in der Schule. Sie müssen keine private Lösung suchen.

Nächste Schritte ansehen
Darum geht es

Deutschförderung ist in Basel normal und kostenlos. Vor dem Kindergarten gibt es eine verbindliche frühe Förderung für Kinder mit wenig Deutsch. In der Schule gibt es Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

In dieser Reihenfolge

Das können Sie jetzt tun

  1. 01

    Prüfen Sie das Alter: Vor dem Kindergarten gilt die frühe Deutschförderung, ab Schuleintritt DaZ.

  2. 02

    Beachten Sie Briefe zur Sprachstandserhebung im Jahr vor dem Kindergarten und antworten Sie darauf.

  3. 03

    Fragen Sie in der Schule, wie viel DaZ-Förderung Ihr Kind erhält.

  4. 04

    Sprechen Sie zu Hause weiter Ihre Erstsprache. Mehrsprachigkeit ist eine Stärke.

Mehr wissen

Wichtige Details

Was Sie vorbereiten können
  • Aufgebot zur Sprachstandserhebung falls vorhanden.
Zeit und Fristen

Erhebung und Anmeldung laufen im Jahr vor dem Kindergarten. Die aktuellen Termine finden Sie bei den Volksschulen.

So vermeiden Sie häufige Fehler
  • Die Förderung ist Unterstützung, keine Strafe
  • Geben Sie die Erstsprache zu Hause nicht auf
  • Verpassen Sie die Termine der Vorschulförderung nicht
Wann Beratung sinnvoll ist

Bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung hilft eine Abklärung, zum Beispiel beim Schulpsychologischen Dienst.

Passende Anlaufstelle

Hier können Sie weitergehen

Anlaufstelle

Volksschulen Basel-Stadt, Anmeldung und Auskunft (Kindergarten, Primar, Sek)

Schulanmeldung, Zuteilung, Übertrittsverfahren

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Anlaufstelle

Schulpsychologischer Dienst SPD

Beratung und Abklärung bei Schul- und Entwicklungsfragen; kostenlos, freiwillig, offene Sprechstunde

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Quellen und AktualitätVerbindliche Informationen öffnen
bs.chQuelle öffnen →bs.chQuelle öffnen →

Open Knowledge erklärt den nächsten Schritt. Bei Fristen, Beträgen und Entscheiden gilt immer die verlinkte aktuelle Information der zuständigen Stelle.

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Die zuständige Stelle prüft und entscheidet Ihren persönlichen Fall.

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