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Gilt für Basel-StadtIn Bearbeitung · massgebend ist die offizielle Stelle

Konkrete Situation

Familienzulagen und Ausbildungszulagen

Für jedes Kind besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienzulagen. Ab einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule gibt es die höhere Ausbildungszulage.

Nächste Schritte ansehen
Darum geht es

Der Antragsweg hängt von Ihrer Situation ab: angestellt, mehrere Arbeitgeber, selbstständig oder nicht erwerbstätig. Auch ohne Erwerbstätigkeit kann ein Anspruch bestehen.

In dieser Reihenfolge

Das können Sie jetzt tun

  1. 01

    Bestimmen Sie Ihre Situation: angestellt, mehrere Arbeitgeber, selbstständig oder nicht erwerbstätig.

  2. 02

    Stellen Sie den Antrag über den richtigen Kanal: in der Regel über den Arbeitgeber oder die Ausgleichskasse.

  3. 03

    Reichen Sie beim Ausbildungsstart den Ausbildungsnachweis des Kindes ein.

  4. 04

    Melden Sie Änderungen sofort: Jobwechsel, Ausbildungsende, Wegzug.

Mehr wissen

Wichtige Details

Was Sie vorbereiten können
  • Lehrvertrag oder Schulbestätigung
  • Personalien der Familie
Zeit und Fristen

Rückwirkende Zahlungen sind begrenzt. Stellen Sie den Antrag früh. Massgebend sind die Angaben der Ausgleichskasse.

So vermeiden Sie häufige Fehler
  • Beziehen Sie die Zulage nicht doppelt, wenn beide Eltern arbeiten
  • Reichen Sie den Ausbildungsnachweis rechtzeitig ein, sonst stoppt die Zulage
  • Auch nicht erwerbstätige Eltern können Anspruch haben. Fragen Sie nach
Wann Beratung sinnvoll ist

Bei Fällen mit Auslandsbezug oder strittigen Ansprüchen hilft die Ausgleichskasse.

Passende Anlaufstelle

Hier können Sie weitergehen

Anlaufstelle

Familienausgleichskasse / Ausgleichskasse Basel-Stadt

Familien- und Ausbildungszulagen (je nach Erwerbsstatus)

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Quellen und AktualitätVerbindliche Informationen öffnen
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Open Knowledge erklärt den nächsten Schritt. Bei Fristen, Beträgen und Entscheiden gilt immer die verlinkte aktuelle Information der zuständigen Stelle.

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Die zuständige Stelle prüft und entscheidet Ihren persönlichen Fall.

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