Konkrete Situation
Familienzulagen und Ausbildungszulagen
Für jedes Kind besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienzulagen. Ab einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule gibt es die höhere Ausbildungszulage.
Nächste Schritte ansehenDer Antragsweg hängt von Ihrer Situation ab: angestellt, mehrere Arbeitgeber, selbstständig oder nicht erwerbstätig. Auch ohne Erwerbstätigkeit kann ein Anspruch bestehen.
Das können Sie jetzt tun
- 01
Bestimmen Sie Ihre Situation: angestellt, mehrere Arbeitgeber, selbstständig oder nicht erwerbstätig.
- 02
Stellen Sie den Antrag über den richtigen Kanal: in der Regel über den Arbeitgeber oder die Ausgleichskasse.
- 03
Reichen Sie beim Ausbildungsstart den Ausbildungsnachweis des Kindes ein.
- 04
Melden Sie Änderungen sofort: Jobwechsel, Ausbildungsende, Wegzug.
Wichtige Details
Was Sie vorbereiten können
- Lehrvertrag oder Schulbestätigung
- Personalien der Familie
Zeit und Fristen
Rückwirkende Zahlungen sind begrenzt. Stellen Sie den Antrag früh. Massgebend sind die Angaben der Ausgleichskasse.
So vermeiden Sie häufige Fehler
- Beziehen Sie die Zulage nicht doppelt, wenn beide Eltern arbeiten
- Reichen Sie den Ausbildungsnachweis rechtzeitig ein, sonst stoppt die Zulage
- Auch nicht erwerbstätige Eltern können Anspruch haben. Fragen Sie nach
Wann Beratung sinnvoll ist
Bei Fällen mit Auslandsbezug oder strittigen Ansprüchen hilft die Ausgleichskasse.
Hier können Sie weitergehen
Quellen und AktualitätVerbindliche Informationen öffnen
Open Knowledge erklärt den nächsten Schritt. Bei Fristen, Beträgen und Entscheiden gilt immer die verlinkte aktuelle Information der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft und entscheidet Ihren persönlichen Fall.