Geld und Anträge
Prämienverbilligung beantragen: So gehen Sie vor
Die Prämienverbilligung senkt die Krankenkassenrechnung. Ein Antrag gilt für den ganzen Haushalt. Die vollständige Bearbeitung dauert ungefähr zwei Monate – bei einer aktuell unbezahlbaren Rechnung braucht es deshalb zusätzlich direkten Kontakt.
Online-Antrag startenWählen Sie Ihre Situation
Sie sehen danach den passenden Weg. Die Auswahl wird nicht gespeichert.
Am 1. Januar in Basel-Stadt gewohnt
Sie stellen den Antrag in Basel-Stadt. Ein Antrag pro Haushalt genügt.
Im laufenden Jahr aus einem anderen Kanton zugezogen
Für das laufende Jahr bleibt grundsätzlich der frühere Kanton zuständig. In Basel-Stadt stellen Sie den Antrag im November oder Dezember für das Folgejahr.
Aus dem Ausland zugezogen
Innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn kann der Anspruch ab Versicherungsbeginn gelten. Später gilt er grundsätzlich ab dem Folgemonat des Antrags.
Rechnung kann jetzt nicht bezahlt werden
Die Prämienverbilligung ist keine sofortige Nothilfe. Kontaktieren Sie die Krankenkasse und das Amt für Sozialbeiträge sofort, statt die ungefähr zweimonatige Bearbeitung abzuwarten.
Amt für Sozialbeiträge anrufenDas können Sie jetzt tun
- 01
Wählen Sie oben die passende Wohnsituation.
- 02
Starten Sie den Online-Antrag.
- 03
Füllen Sie einen Antrag für den ganzen Haushalt aus.
- 04
Laden Sie die vollständigen Belege hoch oder senden Sie Kopien mit dem Papierantrag.
Details für Ihren nächsten Schritt
Diese Unterlagen vorbereiten
- Versicherungspolicen aller Personen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Bank-, Postkonto- und Vermögensnachweise
- Ausbildungsnachweis für Kinder von 18 bis 25 in Erstausbildung
- Bei Trennung oder Scheidung: Unterhalts-, Zahlungs- und Sorgerechtsunterlagen
Fristen und Zeit
Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung ungefähr zwei Monate. Als Berechnungsgrundlage dient grundsätzlich die letzte Steuerveranlagung. Bei mindestens 20 Prozent Abweichung sind aktuelle Belege nötig.
Was danach passiert
- Sie erhalten eine schriftliche Zusage oder Absage.
- Der Beitrag geht direkt an die Krankenkasse und wird von der Prämienrechnung abgezogen.
- Sie müssen nicht jedes Jahr neu beantragen.
- Änderungen von Einkommen oder Vermögen um mindestens 20 Prozent und einen Krankenkassenwechsel melden Sie sofort.
Hier können Sie weitergehen
Amt für Sozialbeiträge
Antrag und Fragen zur Prämienverbilligung
Wichtige Begriffe
Prämienverbilligung
Der Kanton übernimmt einen Teil Ihrer Krankenkassenprämien.
Der Beitrag wird direkt an die Krankenkasse bezahlt und von Ihrer Rechnung abgezogen.Quellen und AktualitätWoher diese Information kommt
Open Knowledge fasst offizielle Informationen verständlich zusammen. Bei Unterschieden gilt die verlinkte offizielle Quelle.
Die zuständige Stelle prüft und entscheidet Ihren persönlichen Fall.