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Gilt für Basel-StadtGeprüft 11. Juli 2026

Geld und Anträge

Prämien­verbilligung beantragen: So gehen Sie vor

Die Prämienverbilligung senkt die Krankenkassenrechnung. Ein Antrag gilt für den ganzen Haushalt. Die vollständige Bearbeitung dauert ungefähr zwei Monate – bei einer aktuell unbezahlbaren Rechnung braucht es deshalb zusätzlich direkten Kontakt.

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Am 1. Januar in Basel-Stadt gewohnt

Sie stellen den Antrag in Basel-Stadt. Ein Antrag pro Haushalt genügt.

Im laufenden Jahr aus einem anderen Kanton zugezogen

Für das laufende Jahr bleibt grundsätzlich der frühere Kanton zuständig. In Basel-Stadt stellen Sie den Antrag im November oder Dezember für das Folgejahr.

Aus dem Ausland zugezogen

Innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn kann der Anspruch ab Versicherungsbeginn gelten. Später gilt er grundsätzlich ab dem Folgemonat des Antrags.

Rechnung kann jetzt nicht bezahlt werden

Die Prämienverbilligung ist keine sofortige Nothilfe. Kontaktieren Sie die Krankenkasse und das Amt für Sozialbeiträge sofort, statt die ungefähr zweimonatige Bearbeitung abzuwarten.

Amt für Sozialbeiträge anrufen
In dieser Reihenfolge

Das können Sie jetzt tun

  1. 01

    Wählen Sie oben die passende Wohnsituation.

  2. 02

    Starten Sie den Online-Antrag.

  3. 03

    Füllen Sie einen Antrag für den ganzen Haushalt aus.

  4. 04

    Laden Sie die vollständigen Belege hoch oder senden Sie Kopien mit dem Papierantrag.

Mehr wissen

Details für Ihren nächsten Schritt

Diese Unterlagen vorbereiten
  • Versicherungspolicen aller Personen
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Bank-, Postkonto- und Vermögensnachweise
  • Ausbildungsnachweis für Kinder von 18 bis 25 in Erstausbildung
  • Bei Trennung oder Scheidung: Unterhalts-, Zahlungs- und Sorgerechtsunterlagen
Fristen und Zeit

Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung ungefähr zwei Monate. Als Berechnungsgrundlage dient grundsätzlich die letzte Steuerveranlagung. Bei mindestens 20 Prozent Abweichung sind aktuelle Belege nötig.

Was danach passiert
  • Sie erhalten eine schriftliche Zusage oder Absage.
  • Der Beitrag geht direkt an die Krankenkasse und wird von der Prämienrechnung abgezogen.
  • Sie müssen nicht jedes Jahr neu beantragen.
  • Änderungen von Einkommen oder Vermögen um mindestens 20 Prozent und einen Krankenkassenwechsel melden Sie sofort.
Persönliche Unterstützung

Hier können Sie weitergehen

Einfach erklärt

Wichtige Begriffe

Prämienverbilligung

Der Kanton übernimmt einen Teil Ihrer Krankenkassenprämien.

Der Beitrag wird direkt an die Krankenkasse bezahlt und von Ihrer Rechnung abgezogen.
Quellen und AktualitätWoher diese Information kommt
Prämienverbilligung beantragenKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →Prämienverbilligung: Regeln und AblaufKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →

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