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Gilt für Basel-StadtGeprüft 11. Juli 2026

Geld und Anträge

Stipendien: Unterstützung für die Ausbildung

Ein Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden. Ein Darlehen muss später zurückbezahlt werden. Starten Sie mit der offiziellen Online-Abklärung – sie zeigt, ob Basel-Stadt zuständig sein kann.

Berechtigung online abklären
In dieser Reihenfolge

Das können Sie jetzt tun

  1. 01

    Füllen Sie die Online-Abklärung aus.

  2. 02

    Wenn Basel-Stadt zuständig ist, erhalten Sie das eigentliche Antragsformular per Post.

  3. 03

    Sammeln Sie alle verlangten Kopien.

  4. 04

    Senden Sie das vollständige Gesuch rechtzeitig zurück.

Mehr wissen

Details für Ihren nächsten Schritt

Kann das grundsätzlich passen?
  • Bei Ausbildungsbeginn grundsätzlich unter 40 Jahre; bei wirtschaftlicher Notwendigkeit sind Ausnahmen möglich.
  • Die Ausbildung ist anerkannt und beginnt nach der obligatorischen Schule.
  • Basel-Stadt ist aufgrund des Wohnorts der Eltern, eines längeren eigenen Wohnsitzes oder einer kantonalen Zuweisung zuständig.
  • Berufslehren, Brückenangebote, Mittelschulen, höhere Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten können grundsätzlich anerkannt sein.
Diese Unterlagen vorbereiten
  • Lehrvertrag, Ausbildungs- oder Studienbestätigung
  • Steuerveranlagungen der Person in Ausbildung und der Eltern
  • Lohn-, Renten- oder Leistungsnachweise
  • Aktuelle Bank- und Postkontoauszüge
  • Mietvertrag und weitere im Formular verlangte Belege
Fristen und Zeit

Spätester Termin: 30. September für Sekundarstufe II und 31. Oktober für Tertiärstufe. Fordern Sie das Formular früh an. Für jedes Ausbildungsjahr ist ein Gesuch beziehungsweise Erneuerungsantrag nötig.

Was danach passiert
  • Das Amt berechnet Einnahmen und notwendige Ausgaben im Einzelfall.
  • Einkommen und Vermögen der Eltern werden auch bei Personen über 25 berücksichtigt.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid. Ein Darlehen ist während der Ausbildung zinsfrei, wird danach aber zurückbezahlt und verzinst.
Persönliche Unterstützung

Hier können Sie weitergehen

Zum Abhaken

Stipendiengesuch vorbereiten

Einfach erklärt

Wichtige Begriffe

Stipendium und Darlehen

Ein Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden. Ein Darlehen muss nach der Ausbildung zurückbezahlt werden.

Das Amt prüft, welche Form der Unterstützung möglich ist.
Quellen und AktualitätWoher diese Information kommt
Stipendien und DarlehenKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →Amt für AusbildungsbeiträgeKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →

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Die zuständige Stelle prüft und entscheidet Ihren persönlichen Fall.

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