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Gilt für Basel-StadtGeprüft 11. Juli 2026

Übergang, Beruf und Ausbildung

So funktioniert der Übertritt in die Sekundar­schule

Mitte April erhält Ihr Kind das entscheidende Zeugnis. Die Punkte bestimmen den Leistungszug A, E oder P. Reichen die Punkte für den gewünschten Zug nicht, ist eine freiwillige Aufnahmeprüfung möglich.

Aktuelle Übertrittsseite öffnen
E-Zugab 67,5 Punkten

Erweiterte Anforderungen

P-Zugab 78,75 Punkten

Hohe Anforderungen

ZeugnisMitte April

Grundlage für die Zuteilung

So werden die Punkte berechnet

Deutsch, Mathematik und Natur–Mensch–Gesellschaft zählen je dreifach. Englisch und Französisch zählen je eineinhalbfach. Musik, Gestalten und Sport zählen je einfach.

Was trifft auf Sie zu?

Wählen Sie Ihre Situation

Sie sehen danach den passenden Weg. Die Auswahl wird nicht gespeichert.

Die Zeugnis-Punkte reichen

Ihr Kind erhält die Berechtigung für den entsprechenden Leistungszug. Besprechen Sie offene Fragen mit der Klassenlehrperson.

Ein höherer Zug wird angestrebt

Kinder mit Berechtigung für A oder E können die freiwillige Aufnahmeprüfung für einen höheren Zug ablegen. Das Anmeldeformular kommt von der Lehrperson.

Prüfung und Termine ansehen

Nachteilsausgleich ist nötig

Legen Sie der Prüfungsanmeldung eine Kopie des gültigen Attests mit den vorgesehenen Massnahmen bei.

In dieser Reihenfolge

Das können Sie jetzt tun

  1. 01

    Warten Sie das Übertrittszeugnis Mitte April ab.

  2. 02

    Lassen Sie sich die Punkteberechnung erklären, wenn etwas unklar ist.

  3. 03

    Klären Sie mit Ihrem Kind, ob eine freiwillige Prüfung sinnvoll ist.

  4. 04

    Fordern Sie das Formular bei der Lehrperson an und beachten Sie den aktuellen Termin.

Mehr wissen

Details für Ihren nächsten Schritt

Fristen und Zeit

Für 2027 nennt der Kanton den 19. Mai als Prüfung und den 26. Mai als Nachholtermin. Deutsch dauert 90 Minuten, Mathematik 60 Minuten; beide Teile zählen gleich.

Was danach passiert
  • Wird die nötige Punktzahl in der Prüfung nicht erreicht, bleibt die ursprüngliche Zeugnis-Berechtigung bestehen.
  • Ein späterer Wechsel in einen höheren Zug ist möglich, unter anderem bei einem Durchschnitt von 5,25. Wechsel werden jeweils nach einem Semester geprüft.
Persönliche Unterstützung

Hier können Sie weitergehen

Erste Ansprechperson

Klassenlehrperson Ihres Kindes

Fragen zum Lernen, zu Gesprächen und zum Übertritt

Nutzen Sie den Kontaktweg, den Sie von der Schule erhalten haben.

Einfach erklärt

Wichtige Begriffe

Übertritt

Übertritt bedeutet: Ihr Kind wechselt von einer Schulstufe in die nächste.

Für diesen Wechsel gibt es feste Abläufe und Termine.
Leistungszug A, E oder P

Die drei Leistungszüge haben unterschiedliche Anforderungen. A ist der grundlegende, E der erweiterte und P der hohe Anspruch.

Ein Wechsel in einen anderen Zug ist auch später möglich.
Quellen und AktualitätWoher diese Information kommt
Übertritt in die SekundarschuleKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →Leistungszüge und DurchlässigkeitKanton Basel-Stadt · geprüft 11.07.2026 →

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